Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit modernster Messtechnik für DGUV-V3-Prüfungen – inklusive gerichtsfester Dokumentation.
Leitern und Tritte prüfen lassen nach DGUV 208-016
Regelmäßig geprüfte Leitern und Tritte sind ein wesentlicher Bestandteil sicherer Arbeitsplätze. Sonic Sys unterstützt Unternehmen dabei, ihre Arbeitsmittel normgerecht zu betreiben und gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. Unser geschultes Fachpersonal führt die Prüfung nach DGUV Information 208-016 durch – gründlich, transparent und vollständig dokumentiert.
Mehr Sicherheit im Arbeitsalltag
Beschädigte oder abgenutzte Leitern und Tritte können schnell zu schweren Unfällen führen. Durch eine professionelle Prüfung stellen Sie sicher, dass alle eingesetzten Steigmittel stabil, belastbar und funktionsfähig sind. Wir kontrollieren sämtliche Bauteile, darunter:
- Sprossen
- Holme
- Stufen
- Plattformen und Verbindungen
So erkennen wir frühzeitig Verschleiß, Materialschäden und sicherheitsrelevante Mängel.
Gesetzeskonform nach DGUV – mit geprüfter Fachkunde
Die DGUV schreibt vor, dass Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich von befähigten Personen geprüft werden müssen. Zusätzlich ist vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle erforderlich. Unser Team erfüllt alle fachlichen Anforderungen gemäß DGUV 208-016 und stellt sicher, dass Ihre Arbeitsmittel sicher und normgerecht eingesetzt werden.
Unternehmen profitieren doppelt: Sie erhöhen die Arbeitssicherheit und erfüllen zugleich ihre Betreiberpflichten.
Bundesweiter Service für alle Branchen
Ob Handwerk, Industrie, Gebäudedienstleister oder öffentliche Einrichtungen – Sonic Sys ist deutschlandweit für Sie im Einsatz. Schnell, zuverlässig und mit höchstem Qualitätsanspruch.
Dokumentation inklusive – rechtssicher und nachvollziehbar
Nach jeder Prüfung erhalten Sie ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben:
- Prüfdatum
- Art und Umfang der Prüfung
- geprüfte Bauteile
- Prüfergebnisse und Bewertung
- festgestellte Mängel
- Name der prüfenden Person
Falls Reparaturen oder ein Austausch erforderlich sind, beraten wir Sie gern, damit Ihre Steigmittel schnell wieder einsatzbereit sind.
Warum Sonic Sys?
Maximale Sicherheit und Compliance
Mehr als nur Prüfung
Maximaler Mitarbeiterschutz und gleichzeitig Investitionssicherheit – Unfallprävention und verlängerte Lebensdauer Ihrer Betriebsmittel.
Kompetenz, Vertrauen und flexible Prüfungen an allen Standorten – Ihr zuverlässiger Partner für ganz Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Gesetze, die eine Prüfung vorschreiben?
Ja, die Prüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS), die Arbeitsstättenverordnung (ASR) sowie die DGUV Vorschriften.
Was gibt es für Arten von Leitern und Tritten?
Es gibt verschiedene Arten von Leitern und Tritten aus Holz, Stahl, Aluminium oder Kunststoff, die je nach Einsatzbereich und Anforderungen gewählt werden können. Unterteilt werden tragbare Leitertypen in Anstellleitern (werden an eine Wand angelehnt), Bockleitern (frei stehend) und Auflegeleitern (liegen teilweise oder komplett auf einer Ebene). Außerdem gibt es noch fest verbaute Leitern und hängende Leitern wie z. B. Seilleitern oder Strickleitern.
Anlegeleiter
- Ein- oder mehrteilige Leitern, die an eine Wand oder Fläche angelehnt werden
- Ab 3 m Länge mit Quertraverse zur Erhöhung der Standsicherheit
Schiebeleiter
- Zwei- oder dreiteilige Leitern, die sich in der Höhe verstellen lassen
- Mit oder ohne Seilzug erhältlich
Teleskopleiter
- Kompakte, ausziehbare Leiter mit geringem Transportmaß
- Besonders für den Innenbereich geeignet, aber empfindlich gegen Schmutz
Rollleiter
- An Schienen befestigte und verfahrbare Leitern für Regale oder Lagerbereiche
- Beispiel: Regalbedienungsleiter
Steckleiter
- Besteht aus mehreren kurzen Elementen, die zusammengesteckt werden können
- Leicht zu transportieren
Stehleiter
- Zweischenklige, freistehende Leiter, mit oder ohne Plattform
- Beispiel: Stufenstehleiter mit Plattform
Podestleiter (Plattformleiter)
- Leiter mit einer großen Plattform als Standfläche und Umwehrung zur Absturzsicherung
- Beispiel: Beidseitig besteigbare Podestleiter
Mehrzweckleiter
- Kombinierbare Leiter, die als Anlege-, Steh- oder Schiebeleiter genutzt werden können
Dachauflegeleiter - Für Arbeiten auf Dächern, werden in Sicherheitsdachhaken eingehängt
- Nicht als Anlegeleiter verwenden!
Seilleiter
- Sprossen sind mit Seilen oder Ketten verbunden
- Verwendung nur, wenn der Einbau von Steigleitern oder Steigeisengängen nicht möglich ist
Übersicht Tritte
Tritte haben in der Regel bis zu vier Stufen mit einer maximalen Standhöhe von 1 m.
Leitertritte
- Kleine Aufstiegshilfen mit mehreren Stufen
Treppentritte
- Speziell für Arbeiten auf Treppen mit verschiedenen Höhen
Tritthocker
- Kompakte, oft klappbare Tritte mit wenigen Stufen
Rolltritte
- Tonnenförmige Tritte mit Rollen, die sich bei Belastung absenken
Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?
Die Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten ist entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Vor jeder Benutzung sollten die Arbeitsmittel durch eine visuelle Kontrolle auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. So werden offensichtliche Schäden wie Verformungen, Risse oder lose Bauteile sowie Abnutzungen frühzeitig erkannt.
Mindestens einmal im Jahr ist zudem eine umfassende Sicherheitsprüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Dabei werden unter anderem Stabilität, Verschleiß und die Funktionsfähigkeit aller Bauteile überprüft. Die Art, der Umfang und die Fristen der Prüfungen von Leitern und Tritte sind abhängig von:
- Nutzungshäufigkeit
- Beanspruchung
- Frühere Mängel
Unsere Empfehlung: Nummerieren Sie Ihre Leitern und führen Sie ein Kontrollbuch mit Checklisten.
Kleinere Reparaturen, wie der Austausch von Leiterfüßen oder einzelnen Sprossen, können von geschultem Personal durchgeführt werden. Umfangreiche Instandsetzungen, beispielsweise Schweißarbeiten oder das Einbördeln von Sprossen, sollten hingegen nur von Fachbetrieben oder dem Hersteller vorgenommen werden.
Wichtig: Nach einer größeren Reparatur muss die Leiter erneut auf ihre Sicherheit geprüft werden, bevor sie wieder genutzt werden darf.
Was ist eine zur Prüfung befähigte Person?
Die Prüfung von Leitern und Tritten muss durch eine für die Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) durchgeführt werden. Darin wird festgelegt, welche Anforderungen an „befähigte Personen“ gestellt werden, die für die Prüfung von Leitern und Tritten zuständig sind.
Diese Personen müssen eine entsprechende
- Berufsausbildung,
- einschlägige Berufserfahrung und
- aktuelle berufliche Tätigkeit
nachweisen können. Zudem müssen sie mit den relevanten Sicherheitsvorschriften und Normen vertraut sein, um den sicheren Zustand der Leitern und Tritte beurteilen zu können.
Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?
Wenn Leitern oder Tritte Schäden aufweisen, sind umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
1. Sofortige Sperrung der defekten Leiter
Beschädigte Leitern dürfen unter keinen Umständen weiterverwendet werden! Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass diese umgehend aus dem Verkehr gezogen und an einem sicheren Ort gelagert werden, sodass eine unbefugte Nutzung ausgeschlossen ist.
2. Reparatur oder fachgerechte Entsorgung
- Kleinere Reparaturen können von geschultem Personal durchgeführt werden
- Größere Instandsetzungen wie Schweißarbeiten oder das Einbördeln von Sprossen erfordern einen Spezialisten
- Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich, muss die Leiter sicher und ordnungsgemäß entsorgt werden
3. Prüfung nach Instandsetzung
Nach einer umfangreichen Reparatur darf die Leiter erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn eine befähigte Person sie auf ihre Sicherheit überprüft und die ordnungsgemäße Funktion bestätigt hat.
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert wiederkehrende Prüfungen, deren Art, Umfang und Fristen der Unternehmer festlegen muss.
Die Prüfintervalle richten sich nach:
- Nutzungshäufigkeit
- Beanspruchung bei der Verwendung
- Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorherigen Prüfungen
Eine mindestens jährliche Prüfung wird empfohlen. Zudem muss der Benutzer vor jeder Verwendung eine visuelle Kontrolle durchführen, um mögliche Schäden sofort zu erkennen. Somit tragen alle Mitarbeitenden eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sobald sie Leitern und Tritte verwenden.
Wofür ist der Unternehmer selbst verantwortlich?
Bevor eine Leiter oder ein Tritt als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt und verwendet wird, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, welches Arbeitsmittel für die auszuführende Arbeit geeignet, normgerecht und sicher ist. Defekte Leitern dürfen nicht verwendet und müssen entsprechend entsorgt werden.
Der Unternehmer trägt demnach die Verantwortung für die sichere Zurverfügungstellung und Verwendung von Leitern und Tritten, die den technischen Regeln entsprechen (DIN EN 131, GS-Zeichen). Er muss dafür sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher ausgewählt, bereitgestellt, genutzt und regelmäßig geprüft werden. Dazu gehört auch die Unterweisung von Beschäftigten zur sicheren Verwendung von Leitern und Tritten sowie die Gewährleistung eines sicheren Standorts.
Pflichten des Unternehmers für Leitern und Tritte:
- Auswahl und Bereitstellung
- Sicherheit und Unterweisung
- Prüfung und Instandhaltung
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen
Worum geht es in der DGUV Information 208-016?
Das Dokument „DGUV Information 208-016 – Die Verwendung von Leitern und Tritten“ gibt detaillierte Hinweise zur sicheren Auswahl, Nutzung, Prüfung und Instandhaltung von tragbaren Leitern und Tritten im beruflichen Umfeld. Es richtet sich an Unternehmer, die Leitern bereitstellen oder selbst verwenden, und erläutert die rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS).
Inhalte:
- Verantwortung des Unternehmers
- Kriterien für die Auswahl geeigneter Leitern und Tritte
- Vorschriften zur Unterweisung von Beschäftigten
- Regeln für die ordnungsgemäße Verwendung
- Anforderungen an Prüfung und Instandhaltung
- Handhabung von beschädigten Leitern
- Übersicht verschiedener Leiterarten
Das Ziel des Dokuments ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit bei der Nutzung von Leitern und Tritten zu erhöhen.