Wie wir arbeiten

Einsatz der Techniker

• Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Ausführung der ihm übertragenen Leistungen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik neuester Fassung.

• Der Auftragnehmer stellt die für eine gute und sachgemäße Prüfung erforderlichen Arbeitskräfte (mit Abschluss in einem Elektroberuf o. ä.) und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle geeignete Personal.

• Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen so, dass Dritte weder gefährdet noch verletzt werden.

• Für Schäden haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.

• Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Prüfarbeiten des Auftraggebers nur ständig beschäftigte Mitarbeiter einzusetzen, die lediglich bei überdurchschnittlicher Anzahl monatlicher Prüfungen, Ausfällen im Krankheitsfall, Urlaub usw. durch geeignete Vertreter zu ersetzen sind.

• Der Auftraggeber ist berechtigt, nach seiner Ansicht nicht geeignete Arbeitskräfte abzulehnen.

• Der Auftragnehmer verpflichtet seine Arbeitskräfte schriftlich zur Verschwiegenheit. Er untersagt ihnen ferner, Einblicke in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen oder Abschriften, Fotokopien oder dergleichen zu fertigen.

• Alle eingesetzten Techniker des Auftragnehmers werden auf die Vorschriften des Datenschutzes hingewiesen und zur Verschwiegenheit, auch nach dem Ausscheiden aus der Firma verpflichtet.

• Es wird nur Personal eingesetzt, für das Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung abgeführt werden.

Betreten der Dienstgebäude und Filialen

 

Der Auftragnehmer hat seine Techniker mit einem Ausweis auszustatten, der sie als Techniker des Auftraggebers ausweist oder in entsprechender Form als Mitarbeiter der Fa. sonic sys kenntlich macht. Die Arbeitskleidung der Mitarbeiter ist dem jeweiligen Unternehmen anzupassen.

Die Prüfung nach DGUV-V3(BGV A3) VDE 0701/0702 © Volker Peters 2016

Die Prüfung nach DGUV-V3

Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des Weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines gebrauchten Gerätes oder der Anlage belegen. Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und der Funktionskontrolle.

Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung

 

Durch Besichtigen muss festgestellt werden, ob elektrische Betriebsmittel äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel aufweisen.

Die zweite Teilprüfung: Messen

 

Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:

Prüfgeräte: Secu Test II Secutest Base /Autotest 0701/2S (Amprobe)

Widerstandsmessung des Schutzleiters

  • Messung des Isolationswiderstandes (entscheidet die Elektrofachkraft)

  • Messung des Ersatzableitstromes

  • Messung des Berührungsstromes

  • Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes

Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung:

 

Nach dem Messen kann die Funktionsprüfung durch Erprobung erfolgen.

Die abschließende Beurteilung:

 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiterverwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 0701 repariert werden. Ist die Prüfung bestanden, erhält der Prüfling einen Aufkleber in unten dargestellter Form. Die Aufkleber sind wetterfest und restlos ablösbar.

Protokollierung

 

Über die durchgeführten Arbeiten wird ein Prüfprotokoll erstellt. Mit dem Protokoll erhält der Verantwortliche oftmals zum ersten Mal eine vollständige Übersicht über die in seinem Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher. Entsprechend unserem Angebot können die Geräte mit einem Barcodeaufkleber versehen werden.

Der Barcode ermöglicht zusammen mit unserer Messtechnik (Laptop mit entsprechender Software und Handscanner) ein schnelles Auffinden des Gerätes in der Protokolldatenbank. Sie sehen in einem Datenfenster folgende Inhalte:

  • Datum der letzten Prüfung

  • letzter Standort des Gerätes

  • aktuelle Messergebnisse

  • wenn vorhanden, die Messergebnisse der letzten Prüfungen

Die Protokolle erhalten Sie als Computerausdruck in Listenform und auf CD-ROM (notwendig zum Barcode lesen und zum Platz sparenden Archivieren). Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Sollte er dies z. B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie ausgeschlossen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und Anlagen mit den entsprechenden Messergebnissen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.

Prüfen nach DGUV-V3(BGV A3) VDE 0100/105 © Volker Peters 2016

Neu! Prüfen nach DGUV-V3(BGV A3) VDE 0100/105            (mit Thermografie)

Durchführung der Prüfungen

 

Mit der Wiederholungsprüfung soll eine eventuelle Abnutzung oder Beschädigung rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant ist. Des Weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand der Anlage belegen. Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und evtl. einer Funktionskontrolle.

Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung

 

• richtige Auswahl der Betriebsmittel

• Schäden an Betriebsmitteln

• Schutz gegen direktes Berühren

• Sicherheitseinrichtungen

• Bezeichnung der Sicherungen und Verteilungsgeräte

• Zielbezeichnungen der Leitungen im Verteiler

• thermische Belastung

• Vollständigkeit der technischen Unterlagen

Die zweite Teilprüfung: Messen

 

• niederohmige Verbindung aller Anlagenteile und PA

• Isolationswiderstände (wenn möglich)

• Schleifenwiderstände und Ermittlung der zu erwartenden Kurzschlussströme

• Berührungsspannung

• Schutz gegen Restspannung (wenn vom Hersteller gefordert)

• Prüfung evtl. vorhandener Fehlerstromeinrichtungen

Thermografie © Volker Peters 2016

Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung:

 

• Rechtsdrehfeld der Drehstromsteckdosen

• Sicherheitseinrichtungen (Not-Aus)

Die abschließende Beurteilung:

 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf die Anlage in diesem Zustand nicht weiterverwendet werden und muss entsprechend DIN VDE 100 repariert werden. Ist die Prüfung bestanden, erhält die entsprechende Verteilung einen Aufkleber. Die Aufkleber sind wetterfest und restlos ablösbar.

Protokollierung

 

Über die durchgeführten Arbeiten wird ein Prüfprotokoll erstellt. Die Protokolle erhalten Sie als Computerausdruck in Listenform und auf CD-ROM zum Platz sparenden Archivieren.

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall und /oder Brand in der entsprechenden Anlage gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Sollte er dies z. B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalles/ Brandes so gut wie auszuschließen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist die Beweisurkunde.

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Sonic Sys - Gebäudetechnik
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